Primärproduktion

Primärproduktion

Seit dem 1. Januar 2006 müssen Staaten, die Lebensmittel in die EU exportieren wollen, das revidierte EG-Hygienerecht erfüllen. Die Vorgaben des Bundes für die Produktion unverarbeiteter Futter- und Lebensmittel (Primärprodukte) müssen eingehalten werden.
Die Verordnung über die Hygiene bei der Milchproduktion gilt für Tierhaltungen, in denen Milch zur Ablieferung als Lebensmittel produziert wird. Die Kontrolle dieser Verordnungen findet in der Regel alle 4 Jahre statt.

Kundennutzen

Die Verordnung über die Primärproduktion und die Milchhygiene kann in einigen Kantonen mit den jährlichen Betriebskontrollen und mit anderen Dienstleistungen kombiniert werden.

Grundlagen

Verordnung über die Primärproduktion
Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Primärproduktion (VHyPrP)
Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP)

Verordnung 916.020 Primärproduktion

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Verordnung 916.351.021.1 Milchproduktion

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