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Gesuch um Zukauf von nicht biologischem Raufutter

Mit diesem Gesuch kann ein Biotierhalter bei der Zertifizierungsstelle eine Ausnahmebewilligung für einen Zukauf von nicht-biologischem Raufutter beantragen. Das Ausnahmegesuch kann sich sowohl auf Raufutter (z.B. Heu, Mais etc.) als auch auf Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung beziehen.

 

Eine Bewilligung für den Zukauf von nicht biologischem Raufutter kann nur bei Nichtverfügbarkeit von Biofutter und bei Verlust der Ernte aus einer der nachfolgenden Gründen gegeben werden.

 

Die Zertifizierungsstelle kann nur über vollständig ausgefüllte Gesuche entscheiden. Die Zulassung kann mit Auflagen versehen werden. Für die Bearbeitung des Gesuches wird eine Gebühr gemäss Tarifliste erhoben.

 

Weitere Infos zum Futterzukauf

 

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