Aktuelles (Archiv)
Kopfzerbrechen wegen RAUS-Vorschriften
Halten Biobetriebe die neuen RAUS-Vorschriften nicht ein, müssen sie mit Kürzungen bei den Bio-Direktzahlungen und bei den RAUS-Beiträgen rechnen.
Seit Juni 2008 ist die neue Ethoprogrammverordnung in Kraft. Ab 2009 gelten neue wichtige Änderungen, Übergangsfristen sind dafür keine vorgesehen. Für Biobetriebe ist die Einhaltung der RAUS-Vorschriften Pflicht. Alle Betriebe müssen demnach die neuen Vorschriften zum regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) befolgen. Ab 2009 wird kontrolliert. Für Biobetriebe kann dies zu ernsten Konsequenzen führen. Denn wer die Vorgaben nicht einhält, muss mit Kürzungen der Bio-Direktzahlungen und der RAUS-Beiträge rechnen.
Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober müssen Biobäuerinnen und Biobauern ihren Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen pro Monat mindestens 26 Mal Auslauf auf einer Weide gewähren. Diese Regel gilt auch, wenn das Gras im Mai noch nicht weidereif ist. In diesem Fall, aber auch bei schlechter Witterung, kann der Weidegang durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden.
Auch für Kälber gelten neue Vorschriften. Bisher musste Kälbern ab dem 15. Lebenstag Auslauf gewährt werden. Neu dürfen sowohl Zucht- als auch Mastkälber nur noch zehn Tage nach der Geburt zusammen mit der Kuh in einer Abkalbebox oder im Kälberkrummen bleiben. Ab dem elften Lebenstag müssen sie RAUS. Wenn den Kälbern permanent ein Laufhof zur Verfügung steht, müssen sie nicht auf die Weide. Wie bisher gilt die Regel, Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden.
Für Schweine schreibt das RAUS-Programm täglich einen mehrstündigen Auslauf vor. Zuchtsauen dürfen während zehn Tagen nach dem Abferkeln ohne Zugang zu Laufhof oder Weide gehalten werden. Ab dem elften Tag müssen auch säugende Sauen wieder „ins Freie".Gemäss Sanktionsreglement gibt es zwar Kürzungen der RAUS Beiträge bei fehlendem Auslauf zwischen dem 11. und 24. Tag, die Biobeiträge werden aber in dem Fall nicht gekürzt.
Auskünfte erteilen die Landwirtschaftsämter im Wohnkanton, die bio.inspecta-Hotline unter 062 865 63 33.
Daniel Gürber, bio.inspecta AG
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