Attualità (Archivio)
Neuerungen Kontrollbescheinigungen
Am 2.6.2009 hat das BLW das definitive Schreiben mit folgendem Inhalt versandt:
„Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die Kontrollbescheinigungspflicht für Lieferungen von biologischen Erzeugnissen zwischen EU Mitgliedstaaten und der Schweiz nach langjährigen Verhandlungen mit der EU definitiv ab 1. Juni 2009 abgeschafft wird. Für den Import von Transitware aus Zollfreilagern in der EU ist nach wie vor eine Kontrollbescheinigung erforderlich..." „...Die schweizerische Bio-Verordnung wird auf Anfang nächsten Jahres entsprechend angepasst. Die Kontrollbescheinigung muss jedoch bereits ab 1. Juni 2009 für Lieferungen von biologischen Erzeugnissen zwischen EU Mitgliedstaaten und der Schweiz nicht mehr ausgefüllt werden, weil das (völkerrechtliche) Agrarabkommen Vorrang vor dem Landesrecht hat...."
Import EU-Schweiz
Für den Zeitraum ab dem 1.6.09 bleibt der Import von Bioprodukten zwar kontroll- und zertifizierungspflichtig, die Kontrollbescheinigungen werden jedoch im Falle von Importen aus der EU nicht mehr verlangt. Auf der Biokontrolle prüfen wir bei Importen aus der EU folgendes:
Für den Zeitraum bis 31.5.09: Alles wie bisher
Für den Zeitraum ab dem 1.6.09:
- Liste der getätigten Importe (wie bisher)
- Vorhandensein und Vollständigkeit der Zertifikate der EU-Lieferanten. (Neu)
- Lieferscheine/Rechnungen der EU-Lieferanten (wie bisher)
- Prüfung der Plausibilität der Warenflüsse für die importierten und gehandelten Produkte (wie bisher)
- nicht mehr nötig sind Kontrollbescheinigungen und Zollquittungen
Für Importe aus Nicht-EU-Ländern gibt es keine Änderungen. Für jede Lieferung aus Nicht-EU-Ländern muss nach wie vor eine Kontrollbescheinigung vorliegen. Für Importe aus Ländern, die nicht auf der Länderliste erfasst sind, müssen wie anhin beim BLW Einzelermächtigungen beantragt werden. Bezüglich Knospe-Importen erhalten Knospe-Lizenznehmer von der Bio Suisse ein separates Schreiben.
Export Schweiz-EU
Der Export von Bioprodukten bleibt ebenfalls zertifizierungspflichtig, die Kontrollbescheinigungen wären grundsätzlich ebenfalls nicht mehr nötig. Die Zollbehörden sind jedoch noch nicht vollumfänglich informiert .
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter 062 865 63 07 oder service@bio-inspecta.ch gerne zur Verfügung.
26.11.2009 Stretta collaborazione tra bio.inspecta, SQS e OIC
20.10.2009 Partenariato con Bio Partner Schweiz AG
20.10.2009 Controlle d'Azienda Bio
19.10.2009 Zugelassene Labore für Bodenuntersuchungen 2009/2010
16.09.2009 Private und staatliche Kontrollen haben funktioniert
08.09.2009 Perdita di foraggio per intemperie
29.08.2009 Stellungsnahme zum so genannten „Bio-Bschiss“
28.08.2009 Novità: il controllo bio inizia in novembre
28.08.2009 Tariffe per l’anno 2010: industria agroalimentare
18.08.2009 Medienmitteilung Jubiläumsfeier
01.07.2009 Leitfaden für Drittlandsimporte von Öko-Lebensmitteln in die Europäische Union
03.06.2009 Export: Kontrollbescheinigungen
28.05.2009 Relazione annuale 2008
07.04.2009 La problematica delle nuove norme URA
03.04.2009 Stellungnahme Bio Suisse zu den VgT Nachrichten
17.03.2009 Le normative bio 2009 sono ora on-line
16.02.2009 Ab Januar 09 wird die neue Ethoprogrammverordnung kontrolliert
16.12.2008 Marchi di certificazione
16.12.2008 Domanda di acquisto maggiore di foraggi non biologici - Modulo on-line
16.12.2008 Domanda per la stabulazione di animali provenienti da aziende non biologiche - Modulo on-line
12.12.2008 Non tardate con l'iscrizione a SwissGAP!
15.10.2008 La nuova scadenza per l’invio dei riscontri relativi alle nuove condizioni generali è fissata al 31 ottobre
14.10.2008 Nuove Condizioni Generali dell'agricolutra
14.10.2008 Nuove Condizioni Generali dell'alimentare

