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Nach der Listung durch die EU Kommission in der EU-Drittlandliste wurde bio.inspecta AG auch vom BLW als äquivalente Kontrollstelle anerkannt
Nach der Listung durch die EU Kommission in der EU-Drittlandliste wurde bio.inspecta AG auch vom BLW als äquivalente Kontrollstelle für folgende Länder anerkannt:
Turkey / Kosovo / Lebanon/ Russian Federation / Tanzania /Albania /Azerbaijan / Cuba / Indonesia / Iran
Die Anerkennung tritt ab sofort in Kraft. Das heisst, wenn Schweizer Importeure aus diesen Drittländern importieren, braucht es keine Importermächtigung mehr. Es ist zu beachten, dass die gesamte Kette im Drittland von einer vom BLW äquivalent anerkannten Kontrollstelle zertifiziert sein muss (auch Zulieferer!). Ist das nicht der Fall, ist weiterhin eine Importermächtigung notwendig.
bio.inspecta arbeitet in Drittländern mit dem EU Äquivalenzstandard (ABG-Produktionsstandard), veröffentlicht auf der Webseite von bio.inspecta AG (Bereich International). Andere Kontrollstellen arbeiten mit anderen Äquivalenzstandards. Dies ist so auf dem Zertifikat vermerkt.
Neue Codenummer für Importe aus Drittländern in die Schweiz, welche ohne Importermächtigung laufen:
XX-BIO-161 (XX wird durch den jeweiligen ISO-Länder Code ersetzt).
Für weitere Informationen bitte den Anhang beachten und die Webseite BLW:
http://www.blw.admin.ch/themen/00013/00085/00092/index.html?lang=de