
bio.inspecta Basisanforderungen
Die Zertifizierung gemäss den Basisanforderungen bio.inspecta AG ist möglich für Produkte, die nicht im Geltungsbereich der Schweizer Bio-Verordnung (CH-Bio-Verordnung, SR 910.18) sind. Das heisst: Kosmetika, Rohstoffe für Kosmetika und Reinigungsmittel.
Produkte können mit der Kennzeichnung «biologisch», «ökologisch» oder davon abgeleitete gebräuchliche Bezeichnungen (wie Bio-, Öko-) vermarktet werden. Die Zertifizierungsmarke von bio.inspecta kann verwendet werden auf der Etikette.
Basisanforderungen bio.inspecta AG
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