Tierschutz

Tierschutz

Alle Tierhalter in der Schweiz müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen der Schweizer Tierschutzverordnung einhalten.

Kundennutzen

Mit der jährlichen Betriebskontrolle kann auch die Einhaltung der Tierschutzverordnung überprüft werden. Kombinierte Inspektionen sparen Zeit und Kosten.

Grundlagen

Tierschutzverordnung vom 23.04.2008 (TSchV) (Stand am 27.11.2018)

Regelwerk

Link

Ansprechperson

Nina Thut Marolf Nina Thut Marolf

Landwirtschaft
+41 (0) 62 552 10 41
nina.thut@bio-inspecta.ch

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