Kastanienselven

Kastanienselven

Um den Flächenbeitrag des gepflegten Kastanienwaldes zu erhalten, sind die Weisungen des Kantons Tessin einzuhalten. Darin werden die Bedingungen und die Pflegepflichten der Selven aufgeführt.
Die Teilnahme ist nur für Betriebe im Kanton Tessin möglich. Die Selven müssen beim Kanton angemeldet sein.

Kundennutzen

Mit der jährlichen Betriebskontrolle kann auch die Überprüfung der Kastanienselven durchgeführt werden. Mit der Kombination von verschiedenen Labels sparen Sie Zeit und Kosten.

Grundlagen

Weisungen vom Kanton Tessin über die Bedingungen und Pflegepflichten zur Anrechnung von gepflegten Kastanienselven und evt. daraus resultierenden Direktzahlungskürzungen

Kantonale Weisung

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Kanton Tessin Abteilung Wirtschaft

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Ansprechperson