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Ausblick auf das Kontrolljahr 2022‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎

Kaum gehört die letzte Biokontrolle der Vergangenheit an, gilt es bereits wieder, sich mit der Nächsten zu befassen

Kaum gehört die letzte Biokontrolle der Vergangenheit an, gilt es bereits wieder, sich mit der Nächsten zu befassen

Da sowohl die Bioverordnung wie auch die Bio Suisse Richtlinien eine jährliche Hauptkontrolle vorschreiben, vergeht kein Jahr ohne Besuch eines Kontrollorganes. Für diesen möchten wir Sie in den anschliessenden Zeilen vorbereiten. 

Im dynamischen Umfeld eines wachsenden Marktes sind auch die Regelwerke in Bewegung. Dies bedeutet für die Schweizer Biobetriebe, sich jährlich über die Änderungen zu informieren und wo nötig, Anpassungen an der Betriebsführung vorzunehmen. Dabei dürfen die Kundinnen und Kunden der bio.inspecta AG auf die Unterstützung der kostenlosen Hotline setzen. An dieser arbeiten von Mo – Fr erfahrene Praktikerinnen und Praktiker, welche mit ihrer profunden Regelwerkkenntnis den Betrieben unterstützend unter die Arme greifen.  


2022 – Das Jahr der grossen Veränderungen

In der Folge möchten wir auf einige Regelwerkveränderung hinweisen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Die vollständige Auflistung findet sich in der Broschüre «Das gilt neu im Biolandbau», welche im FiBL-Shop kostenlos heruntergeladen werden kann.


Kuhmilchproduktion – Mitglied oder registriert?

Alle Knospe Betriebe, welche Milchkühe halten sind verpflichtet einer Biomilchorganisation anzugehören oder sich bei Bio Suisse zu registrieren. Dies gilt auch für Umstellungsbetriebe oder Lieferanten an unabhängige Molkereien und Käsereien. In den Bio Suisse Richtlinien Teil 1 (2.2.3) ist genau beschrieben, welche der beiden Massnahmen Ihr Betrieb treffen sollte.


Wiederkäuerfütterung – Wo die Schweizer Knospe draufsteht, ist Schweizer Knospe Futter drin.

  • Seit dem 1.1.2022 müssen die Wiederkäuer mit 100% Inland Knospe Futter versorgt werden. 
  • Der Einsatz von Kraftfutter ist auf 5% limitiert. Als einzige Ausnahme dieser beiden Neuerungen ist der Einsatz von Mühlennebenprodukten unter Einschränkungen vorgesehen. 
  • Lämmer und Gitzi dürfen während den ersten 35 Lebenstagen mit Kuhmilch aufgezogen werden. Die Ansäuerung der Milch für die Aufzucht von Wiederkäuern darf mit Joghurt-, Kefir- oder Sauermilchkulturen durchgeführt werden.  

Schweine und Geflügelhaltung

  • Den Mastschweinen muss nun 100% Biofutter angeboten werden. Molkereiabfälle stellen die einzige Ausnahme dar. Diese dürfen weiterhin innerhalb der 35% TS Limite am Gesamtfutteranteil eingesetzt werden. 
  • Der Aussenklimabereich der Lege- und Junghennen muss neu mit Sitzstangen versehen sein. Für 100 Legehennen resp. 200 Junghennen müssen 1.5 Laufmeter Sitzstangen zur Verfügung stehen. Die Hälfte davon kann durch die Ränder der Staubbäder abgedeckt werden. Diese müssen 3 cm breit sein und über abgerundete Kanten verfügen.  

Pflanzenbau

  • Betriebe mit weniger als 20% Grünlandanteil in der Fruchtfolgefläche, können neu mehrere nacheinander angebaute Gründüngungen anrechnen, um die Vorgabe zu erreichen. Die Gründüngungen müssen dazu eingearbeitet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Direktzahlungsverordnung die Bio Suisse Bodenschutz- und Fruchtfolgeregelung zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises anerkennt. Diese Neuerung ist somit direktzahlungsrelevant. 
  • Im Weinbau darf die jährliche Höchstmenge von 3 Kg Reinkupfer/ha gesamtbetrieblicher Rebfläche in der 5 Jahresbilanz nicht mehr überschritten werden.  

Kontrollschwerpunkte 2022 – Blick in die Tiefe


Jedes Jahr werden die Kontrollschwerpunkte durch Bio Suisse zusammen mit den beiden Kontrollorganisationen festgelegt.


Kontrollschwerpunkt 1: Recyclingdünger aus Biogasanlagen

Seit dem letzten Jahr müssen Gärprodukte flüssig und fest aber auch Kompost aus Biogasanlagen in der Betriebsmittelliste aufgeführt sein. Da die Betriebsmittelliste ständige Erweiterungen erfährt, wird diese nicht mehr in ausgedruckter Form an die Betriebe verschickt. Die Online Betriebsmittelsuche ist unter www.fibl.org zu finden. Dieses Jahr werden wir uns im Rahmen der Hauptkontrolle vertieft mit zugeführten Recyclingdüngern aus Biogasanlagen beschäftigen. Um Ihre kostbare Zeit nicht unnötig in Anspruch zu nehmen ist es notwendig, dass die nötigen Dokumente bereitliegen.


Kontrollschwerpunkt 2: Weide von Nutzgeflügel

Zum zweiten Kontrollschwerpunkt wurden dieses Jahr die Geflügelweiden erklärt. Hier wird auf die Einhaltung folgender Aspekte ein Hauptfokus gerichtet. Die Aufzählung ist nicht abschliessend:

  • Minimale Weidefläche und deren Zustand 
  • Strukturelemente – ist deren Grundfläche erreicht? Ist der Anteil natürlicher Elemente genügend? Stimmen die festgelegten Abstände zur Erreichung der Strukturen für das Geflügel?  

Obenstehende Zeilen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ihr Zweck ist eine Anregung, sich mit den Neuerungen zu befassen und die Kontrollschwerpunkte zu erläutern. Das Studium der Broschüre «das gilt neu im Biolandbau» möchten wir allen Leserinnen und Lesern ans Herz legen. Die langen Winterabende könnten auch zu einer auffrischenden Studie der Bio Suisse, Demeter und weiteren Richtlinien sowie Verordnungen einladen. 

   

Viel Erfolg und vielen Dank! 


Wir von der bio.inspecta AG in Frick möchten die Gelegenheit nutzen, uns bei all unseren Kundinnen und Kunden ganz herzlich zu bedanken. Wir zollen Ihrem täglichen Einsatz auf den Betrieben grossen Respekt und freuen uns auf die anstehenden, spannenden Begegnungen mit Ihnen. Für alle Fragen steht Ihnen unsere kostenlose Hotline zur Verfügung. An dieser arbeiten erfahrene Landwirtinnen und Landwirte mit profunder Regelwerkkenntnis. Unsere «Hotliner» haben Zugriff auf den Erfahrungsschatz von jährlich 9000 Kontrollgängen. Sie können sich demzufolge darauf verlassen, gut vorbereitet der anstehenden Kontrolle entgegenblicken zu können und sämtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Bioregelwerk unterstützt zu meistern. 

Wir wünschen Ihnen ein gutes, von Gesundheit und Glück geprägtes Jahr 2022.  

Andreas Müller, bio.inspecta AG