Kaum gehört die letzte Biokontrolle der Vergangenheit an, gilt es bereits wieder, sich mit der Nächsten zu befassen
Da sowohl die Bioverordnung wie auch die Bio Suisse Richtlinien eine jährliche Hauptkontrolle vorschreiben, vergeht kein Jahr ohne Besuch eines Kontrollorganes. Für diesen möchten wir Sie in den anschliessenden Zeilen vorbereiten.
Im dynamischen Umfeld eines wachsenden Marktes sind auch die Regelwerke in Bewegung. Dies bedeutet für die Schweizer Biobetriebe, sich jährlich über die Änderungen zu informieren und wo nötig, Anpassungen an der Betriebsführung vorzunehmen. Dabei dürfen die Kundinnen und Kunden der bio.inspecta AG auf die Unterstützung der kostenlosen Hotline setzen. An dieser arbeiten von Mo – Fr erfahrene Praktikerinnen und Praktiker, welche mit ihrer profunden Regelwerkkenntnis den Betrieben unterstützend unter die Arme greifen.
In der Folge möchten wir auf einige Regelwerkveränderung hinweisen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Die vollständige Auflistung findet sich in der Broschüre «Das gilt neu im Biolandbau», welche im FiBL-Shop kostenlos heruntergeladen werden kann.
Kuhmilchproduktion – Mitglied oder registriert?
Alle Knospe Betriebe, welche Milchkühe halten sind verpflichtet einer Biomilchorganisation anzugehören oder sich bei Bio Suisse zu registrieren. Dies gilt auch für Umstellungsbetriebe oder Lieferanten an unabhängige Molkereien und Käsereien. In den Bio Suisse Richtlinien Teil 1 (2.2.3) ist genau beschrieben, welche der beiden Massnahmen Ihr Betrieb treffen sollte.
Wiederkäuerfütterung – Wo die Schweizer Knospe draufsteht, ist Schweizer Knospe Futter drin.
Jedes Jahr werden die Kontrollschwerpunkte durch Bio Suisse zusammen mit den beiden Kontrollorganisationen festgelegt.
Kontrollschwerpunkt 1: Recyclingdünger aus Biogasanlagen
Seit dem letzten Jahr müssen Gärprodukte flüssig und fest aber auch Kompost aus Biogasanlagen in der Betriebsmittelliste aufgeführt sein. Da die Betriebsmittelliste ständige Erweiterungen erfährt, wird diese nicht mehr in ausgedruckter Form an die Betriebe verschickt. Die Online Betriebsmittelsuche ist unter www.fibl.org zu finden. Dieses Jahr werden wir uns im Rahmen der Hauptkontrolle vertieft mit zugeführten Recyclingdüngern aus Biogasanlagen beschäftigen. Um Ihre kostbare Zeit nicht unnötig in Anspruch zu nehmen ist es notwendig, dass die nötigen Dokumente bereitliegen.
Kontrollschwerpunkt 2: Weide von Nutzgeflügel
Zum zweiten Kontrollschwerpunkt wurden dieses Jahr die Geflügelweiden erklärt. Hier wird auf die Einhaltung folgender Aspekte ein Hauptfokus gerichtet. Die Aufzählung ist nicht abschliessend:
Obenstehende Zeilen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ihr Zweck ist eine Anregung, sich mit den Neuerungen zu befassen und die Kontrollschwerpunkte zu erläutern. Das Studium der Broschüre «das gilt neu im Biolandbau» möchten wir allen Leserinnen und Lesern ans Herz legen. Die langen Winterabende könnten auch zu einer auffrischenden Studie der Bio Suisse, Demeter und weiteren Richtlinien sowie Verordnungen einladen.
Wir von der bio.inspecta AG in Frick möchten die Gelegenheit nutzen, uns bei all unseren Kundinnen und Kunden ganz herzlich zu bedanken. Wir zollen Ihrem täglichen Einsatz auf den Betrieben grossen Respekt und freuen uns auf die anstehenden, spannenden Begegnungen mit Ihnen. Für alle Fragen steht Ihnen unsere kostenlose Hotline zur Verfügung. An dieser arbeiten erfahrene Landwirtinnen und Landwirte mit profunder Regelwerkkenntnis. Unsere «Hotliner» haben Zugriff auf den Erfahrungsschatz von jährlich 9000 Kontrollgängen. Sie können sich demzufolge darauf verlassen, gut vorbereitet der anstehenden Kontrolle entgegenblicken zu können und sämtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Bioregelwerk unterstützt zu meistern.
Wir wünschen Ihnen ein gutes, von Gesundheit und Glück geprägtes Jahr 2022.
Andreas Müller, bio.inspecta AG