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Neue EU-Regeln gegen Greenwashing

Artikel von Peter Jossi, Lebensmittel-Industrie, Oktober 2026

Eine neue EU-Regelung verschärft die Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, diese durch eine Zertifizierung transparent und rechtssicher zu belegen.
Mit der EU-Richtlinie «Empowering Consumers for the Green Transition» (EmpCo) werden die Anforderungen an Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Endverbraucherinnen und Endverbrauchern deutlich verschärft, sie umfasst dadurch alle Industriezweige. Ziel ist es,Greenwashing zu verhindern und transparente, nachvollziehbare Informationen für fundierte Kaufentscheidungen sicherzustellen.

Für die Schweiz relevant 
 
Die neuen Bestimmungen mmungen gelten seit dem 27. September 2026. Betroffen sind auch Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte in der EU vermarkten. Zudem besteht bereits aufgrund von Schweizer hweizer Regelgelungen Handlungsbedarf. Gemäss einer seit dem 1. Januar 2025 geltenden Bestimmung des Umweltgesetzes müssen Angaben zur verursachten Klimabelastung auf objektiven und überprüfbaren Grundlagen beruhen. Das betrifft beispielsweise Klima- und Umweltaussagen auf Verpackungen, Webseiten, Onlineshops und weiteren Marketingmaterialien. Die EmpCo-Regelung geht darüber hinaus und erfasst zusätzlich allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Produktvergleiche, soziale Eigenschaften und bestimmte Zukunftsversprechen.

Eine frühzeitige Überprüfung bestehender Claims und Siegel auf Verpackungen, Webseiten und Marketingmaterial ist daher auch für Schweizer Unternehmen empfehlenswert (siehe Infobox). Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem das Fehlen einer Übergangsfrist: Bereits verwendete Werbeaussagen und Nachhaltigkeitssiegel müssen die neuen Anforderungen erfüllen. Dies kann auch Verpackungen und Kennzeichnungen betreffen, die sich bereits im Handel befinden.

Unabhängige Zertifizierung schafft Klarheit
Für Unternehmen bedeutet dies, dass Aussagen wie «nachhaltig», <«umweltfreundlich» oder «klimaneutral» künftig eindeutig belegt und nachvollziehbar sein müssen. Ein zentraler Bestandteil der neuen EU-Regelungen ist die unabhängige externe Verifizierung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und privaten Standards und Siegeln. Eine unabhängige, staatlich anerkannte Zertifizierungsstelle muss daher die Kommunikation auf Grundlage der geltenden Anforderungen bewerten und die Nachweise für die verwendeten Aussagen verifizieren und bestätigen. Dies schafft Transparenz und Vertrauen beil Kundinnen, Kunden und Handelspartnern und reduziert gleichzeitig das Risiko von Beanstandungen.

Die Schweizer Zertifizierungsstelle bio.inspecta AG ist auf die Überprüfung von staatlichen und privatrechtlichen Standards und Labels spezialisiert. Rrahmon Hoxha, Bereichsleiter Verarbeitung und Handel, zu den konkreten Angeboten mit Blick auf die neue Regelung: «Wir unterstützen Unternehmen und Dienstleister bei der Verifizierung ihrer Nachhaltigkeitskommunikation und prüfen Aussagen, Nachweise und Siegel/Logos. Dadurch schaffen wir die Grundlage für eine glaubwürdige Kommunikation.»  

Fallbeispiel Schokolade
Anhand eines fiktiven, aber praxisnahen Schokolade-Beispiels lässt sich der Geltungsbereich der neuen Regelung aufzeigen. Alle Aussagen müssten mit relevanten und überprüfbaren Kriterien hinterlegt sein und von einer unabhängigen Stelle (akkreditierte Zertifizierungsstelle) bestätigt werden.

Das Label «ohne Palmöl» auf der Schokolade fällt unter die EmpCo-Direktive. Es handelt sich nicht um ein offizielles, zertifiziertes Label und es impliziert eine Nähe zum RSPO-Label, welches ein ähnliches Bild mit Palmblättern trägt. Aussagen zu Kakao aus nachhaltigem Anbau müssen ebenfalls gemäss EmpCo verifiziert sein. Bei der Beschreibung im Feld «Kleiner Genuss. Grosse Wirkung - für die Menschen hinter dem Kakao» und bei «Faire Partnerschaften mit Kakaobäuerinnen» wird ein soziales Engagement ausgelobt, das ebenfalls unter die EmpCo-Direktive fallen würde. Zudem dürfte die Aussage «weniger Plastik, mehr Zukunft» in dieser Form ebenfalls nicht getroffen werden. 

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